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Ihr Anwalt für Erbrecht

Im Erbrecht, das sehr umfangreich gesetzlich geregelt ist, kommt es häufig zu Fragestellungen, die wir nachfolgend für Sie aufgelistet haben und zu denen wir Ihnen unseren anwaltlichen Rat und unsere anwaltliche Unterstützung anbieten.

Fachgebiet Erbrecht

Wir unterstützen Sie u.a. gerne im Fachgebiet Erbrecht bei folgenden Themen:

  • Todesfall: Wie geht es weiter?
  • Testament: Wer erbt, wer nicht?
  • Testamentsinhalt: Was bedeuten die einzelnen Regelungen wie z.B.
    Vermächtnis, Erbe, Wohnrecht, Nutzungsrecht und Berliner Testament?
  • Mehrere Erben: Was bedeutet eine Erbengemeinschaft und wie wird sie aufgelöst?
  • Im Testament übergangen: Was bedeutet Enterbung?
  • Pflichtteil: Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Erbausschlagung: Was bedeutet das?
  • Bestattungskosten: Wer bezahlt was?

Sollten sich bei Ihnen solche oder ähnliche Fragestellungen ergeben, dann beraten wir Sie verständlich zu den einzelnen Punkten, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Eine Kontaktaufnahme kann gerne unter Telefon 07141 / 929720 erfolgen.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

 

Deutscher Anwaltverein e.V. Berlin

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Anwaltverein Stuttgart e.V.

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
( Deutscher Anwaltverein )